Diese Messe kann mit der entsprechenden Farbe des Tages oder der Zeit verwendet werden, wenn aus Anlass des Heiligen Jahres besondere Feiern stattfinden, mit Ausnahme der Hochfeste, der Sonntage und der Feste, der Tage der Karwoche, des österlichen Triduums, der Tage der Osteroktav, der Tage des Advents vom 17. bis zum 24. Dezember einschließlich, der Tage der Weihnachtsoktav, des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen (Allerseelen) und des Aschermittwochs. In der Adventszeit, an Weihnachten, in der Fastenzeit und an Ostern sind die Lesungen des jeweiligen Tages für den Wortgottesdienst zu übernehmen.